Vortrag und Diskussion 2014

In ihren feierlichen Reden zum Jahreswechsel haben Kanzlerin und Bundespräsident festgestellt, Deutschland sei einfach zu groß, um bei internationalen Krisen eine untergeordnete Rolle zu spielen, und sie haben „mehr deutsche Verantwortung“ und aktiveres Eingreifen angekündigt. Wenige Monate später haben sie in der Ukraine die – nach eigener Auskunft – schlimmste Krise in Europa seit dem Mauerfall vom Zaun gebrochen; so schlimm, dass manche vor einer neuen Kriegsgefahr warnen. Schuld daran ist, wie stets, die andere Seite: Erst der ukrainische Präsident Janukowitsch, der seine Unterschrift unter das Assoziationsabkommen mit der EU verweigert hat, schließlich und vor allem Putins Russland.

Was Merkel und ihre EU-Kollegen als ihr selbstverständliches Recht beanspruchen, das entdecken und verurteilen sie am russischen Präsidenten:

  • Ihm sagen sie Großmacht-Allüren und imperiale Absichten nach. Er wolle den Raum der ehemaligen Sowjetunion als russische Einflusssphäre bewahren, obwohl „die Zeit der Einflusszonen endgültig vorbei ist!“ Das sagt ihm allen voran die deutsche Kanzlerin Merkel, die die Ukraine jetzt „umso schneller in die EU einbinden wird.“
  • Merkel wirft Putin vor, er destabilisiere die Ukraine, weil er Anträge aus der Krim und vielleicht auch aus der Ostukraine ermutigt, das Gebiet in die russische Föderation aufzunehmen. Der Vorwurf kommt von einer deutschen Kanzlerin, die nichts unversucht gelassen hat, den Staat des kaputten, zwischen seinen östlichen und westlichen Abhängigkeiten hin- und hergerissenen Landes zu destabilisieren, solange ein nicht willfähriger Präsident dort an der Macht war.
  • Der pro-westliche Umsturz mit all seinen glühenden Nationalisten und teilweise bewaffneten Demonstranten, die das Land lahm legen und Ministerien besetzen, ein Aufruhr, wie ihn sich keine westliche Demokratie gefallen lässt, ist für die EU friedlich, demokratisch und authentischer Ausdruck des ukrainischen Volkswillens. Die dagegen aufbegehrenden Volksteile der Ostukraine zählen da nichts. Gegen jede russische Einmischung wird der Protest unter die schützende westliche Vormundschaft von USA, EU und Nato gestellt. Die im Vergleich dazu gesittete Volksabstimmung auf der Krim über den Beitritt zu Russland dagegen ist für sie illegal, undemokratisch, ungültig. Russlands Berufung auf bedrohte russische Bürger gilt als eine leicht zu durchschauende Bemäntelung seiner rücksichtslosen Machtübergriffe. Die europäischen Schutzherren des Selbstbestimmungsrechts der Völker sind eben so freundlich, auch gleich die Kollektive zu definieren, die sie als Völker gelten lassen, denen Selbstbestimmung und ein Staatswesen mit eigenen Anführern zusteht, und solche, für die das Gegenteil gilt.

Dabei ist die Quelle dieser Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht kein Rätsel: Legitim sind nach dem Richterspruch des Westens in der Ukraine die politischen Kräfte, die sich als Statthalter der EU und ihr Land als deren Hinterland anbieten; illegitim sind diejenigen, die sich dem europäischen Anschluss entgegenstellen. Russland liest diese Gleichung von Recht und Interesse entgegengesetzt. Beide fordern voneinander, sich aus der Ukraine herauszuhalten. Die westlichen Mächte meinen und betreiben dabei von Anfang die Unterstellung der Ukraine unter die EU und Nato und zielen damit die Erledigung russischen Einflusses. Russland ist entschlossen, den zu verteidigen. So steht Recht gegen Recht – und die Macht der „friedlichen Nachbarn“ wird zur Entscheidung dieses Rechtsstreits mobilisiert.

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Teil 3
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