Die Zeiten staatlicher Rassengesetze sind in den Zentren des Kapitalismus vorbei. Der Rassismus ist darüber keineswegs ausgestorben. Es ist in einer Demokratie an der Tagesordnung, dass Obdachlose, Farbige oder Asylanten erschlagen werden. Wenn solche Fälle wieder einmal Schlagzeilen machen, dann kommt in der Öffentlichkeit Empörung und Fassungslosigkeit auf. Wie kann es in der demokratischen Mitte der Gesellschaft so etwas Abscheuliches geben? Diese Frage sucht gar nicht nach einer Erklärung dafür, wie und warum rassistische Urteile in der Demokratie zustande kommen. Sie geht einfach davon aus, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun haben kann.
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Das ist ein Fehler. Die rechtsstaaliche Ordnung, in der alle einer „Gleichbehandlung“ unterliegen, ist der Grund für den modernen Rassismus unserer Tage.
Konkurrenz als natürliche Auslese, das ist der Rassismus in seiner ersten Spielart, der in der Demokratie blüht. Für die kapitalistischen Nutznießer, die sich am Ausstoß der Bildungseinrichtungen bedienen, und für den staatlichen Standortverwalter, der damit Wachstum und Haushalt fördert, ist er wertvoll: Er veredelt die ökonomische Benutzung des Menschenmaterials zum Dienst an dessen Natur und will damit jeden Einspruch entwaffnen. Natur kann man nicht kritisieren.
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Die „Humanressource“, die sich der Staat so zurecht macht, ist sein Volk. Was aufrechte Demokraten darüber in Umlauf setzen, bringt einen Rassismus zweiter Art hervor:
Das ist der Rassismus der Volksnatur. Dieses Bekenntnis zur natürlichen Einheit im Volk und zwischen Volk und Staat, so etwas schätzt die Herrschaft. Es bezeugt statt bloßer Parteinahme eine Parteilichkeit als zweiter Natur. So ein Volk geht mit seinem Staat durch Dick und Dünn.
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Dieser Rassismus gibt Orientierung. Wirtschaft und Staat verkörpern eine durch die Natur des Menschen und die spezielle Art des Volkes vorgezeichnete Harmonie. Was diese nach dem Dafürhalten derer mit dem rassistischen Blick auf die Welt stört, geht auf das Konto schädlicher, fremder Natur. „Unnütze Parasiten“ im eigenen Volk oder „Fremde“, die „unsere Arbeitsplätze“ stehlen, werden das Opfer dieser Gesinnung. Die Antirassisten unserer Tage nehmen daran zurecht Anstoß. Wie sie das tun, ist verkehrt. Sie wollen die „Gleichberechtigung gegen jede Diskriminierung“ nach Hautfarbe oder Ethnie verteidigen. Als müssten sie das! Diese Diskriminierung ist im Rechtstaat verboten. Die erlaubte, deswegen auch nicht so genannte Diskriminierung unter dem rechtsstaatlichen Regime der Gleichbehandlung, halten sie hoch. Der dickste Bock wird zum Gärtner, die Quelle des modernen Rassismus zur verteidigenswerten Bastion. Das ist nicht in Ordnung.